Aufgrund des zunehmend komplexen Regelwerks an Steuergesetzen ist guter Rat gefragt. Als Ihr Ratgeber in Steuerfragen ist es unsere Aufgabe, Sie auf dem richtigen Kurs zu halten. Dabei sind wir stets darauf bedacht einen allumfassenden, auf Sie zugeschnittenen Service zu bieten.

 

Steuerberatung

Wir stehen nicht nur für die laufende Steuerberatung, sondern auch für komplexe steuerliche Sonderfragen zur Verfügung, sodass Sie sich mit allen Anliegen direkt an unsere Kanzlei wenden können.

Leistungen im Rahmen der laufenden Steuerberatung:

    • Prognose des voraussichtlichen steuerlichen Ergebnisses
    • Steueradministration (bei erteilter Zustellvollmacht – Fristenschutz, Prüfung der Bescheide und Buchungsmitteilungen, Prüfung der Vorschreibungen für Steuervorauszahlungen)
    • Diverse Anträge an die Finanzverwaltung (Fristverlängerungen, Herabsetzungsanträge etc.)
    • Vertretung in abgabenbehördlichen Verfahren und Betriebsprüfungen
    • Beratung hinsichtlich steuerlichen Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Leistungen zu steuerlichen Sonderfragen umfassen unter anderem die folgenden Tätigkeiten:

    • Jungunternehmerberatung – Begleitung von der ersten Idee an,
    • Hilfe bei abgabenbehördlichen Prüfungen (GPLAs oder Betriebsprüfungen, etc.),
    • Sonderfragen im Zuge von Reorganisationsmaßnahmen,
      Erstellung von Beschwerdeschriften an die Höchstgerichte (VwGH, VfGH),
    • Sanierungsberatung,
    • Beratung bei der optimalen Rechtsform aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht,
    • Vertretung vor den Finanzbehörden und im Finanzstrafverfahren,
    • Begleitung bei Gesellschaftsgründung, Rechtsformgestaltung und Unternehmensnachfolge;

 

Jahresabschluss und Steuererklärung

Wir erstellen für Sie den unternehmensrechtlichen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang bzw. Ihre Einnahmen- Ausgabenrechnung sowie die dazugehörigen Steuererklärungen. Wir berücksichtigen dabei sämtliche unternehmensrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vorschriften und werden Sie im Rahmen der Optimierung der Steuerbelastung (insbesondere Bewertungsfragen) Ihres Unternehmens sehr gerne im Zuge einer Vorbesprechung vor Endausfertigung des Berichts bzw. der Steuererklärungen beraten.

Gerne erledigen wir auch Überschussrechnungen und Arbeitnehmerveranlagungen samt Erstellung und Übermittlung der dazugehörigen Steuererklärungen.

Der Abschlussbericht wird nach Ihren individuellen Vorgaben und Wünschen erstellt, damit dieser Ihnen als Entscheidungs- und Kontrollinstrument bestmöglich dienen kann. Im Zuge einer Abschlussbesprechung erhalten Sie einen verständlichen Überblick über Ihr Rechnungswesen ohne unnötiges Fachchinesisch.

Im Rahmen unserer umfassenden Beratung übernehmen wir für Sie auch die Steueradministration (Zustellvollmacht, Fristenschutz, Prüfung aller Bescheide und Buchungsmitteilungen inkl. Weiterleitung an Sie mit entsprechenden Erläuterungen, Prüfung der Vorschreibungen für Steuervorauszahlungen, laufende Zusendung von Steuerinformationen).