Transparente Honorargestaltung als Basis für eine faire und professionelle Zusammenarbeit

Beim Fair Pricing Model geht es nicht darum, das “günstigste” oder “billigste” Angebot zu bieten. Es geht darum, ein faires Preis/Leistungsverhältnis herzustellen und somit die Basis für eine nachhaltige und professionelle Zusammenarbeit zu bilden. Das Modell besteht im Wesentlichen aus 5 Bausteinen, die unsere Honorargestaltung von Mitbewerbern unterscheidet.

Kalkulation der Stundensätze
Aufgrund unserer schlanken Verwaltung, unserer automatischen Abläufe und modernster Technologien sind wir in der Lage unsere Gemeinkosten sehr gering zu halten. Dieser Vorteil schlägt sich zur Gänze in unseren Stundensätzen nieder. Weiters wurden unsere Stundensätze ohne Berücksichtigung von nachträglichen Rabatten oder Gutschriften kalkuliert. Dadurch kommen alle – nicht nur jene die nachverhandeln – in den Genuss von niedrigen Stundensätzen.
Einheitliche Stundensätze
Oft werden Leistungen zu sehr günstigen Preisen angeboten um dann Zusatzleistungen mit deutlich überhöhten Stundensätzen zu verrechnen. Egal ob es sich um ein Pauschalhonorar oder um anlassbezogene Verrechnungen zu Stundensätzen handelt, bei uns basieren Honorarnoten immer auf den gleichen Stundensätzen. Damit wird auf der einen Seite sichergestellt, dass auch der Hauptauftrag die erforderliche Aufmerksamkeit bekommt und andererseits sinnvolle Zusatzaufträge zu fairen Preisen angeboten werden können.

Tätigkeitsbezogener Stundensatz
Der für die Verrechnung herangezogene Stundensatz richtet sich nach der erbrachten Leistung und ist personenunabhängig. Das bedeutet zum Beispiel, dass auch wenn ein Mitarbeiter mit der Berufsbefugnis zum Steuerberater Buchhaltungsarbeiten durchführt, auch nur der Stundensatz für Buchhaltung zur Anwendung kommt.
Offengelegte Kalkulation bei Pauschalhonoraren
Pauschalhonorare werden aufgrund einer Stundenschätzung ermittelt. Gerne können Sie diese Stundenschätzung einsehen.
maßgeschneiderter Leistungsinhalt
Viel Zeit und Energie sowie der damit verbundene Aufwand kann gespart werden, wenn der Umfang unserer Leistung auch tatsächlich Ihre Erwartungshaltung trifft. So werden wir zum Beispiel keine seitenlangen und teuren Stellungnahmen verfassen, wenn sich das Problem auch durch ein kurzes Telefonat lösen lässt. Wir nehmen uns Zeit die Erwartungshaltung abzuklären um maßgeschneiderte und zielsichere Leistungen zu erbringen.

Durch unser Fair Pricing Model gehen wir neue Wege im Bereich der Honorargestaltung. Wir sind davon überzeugt, dass wir dadurch unsere Leistung nachhaltiger und zielgerichteter durchführen können und, dass unser Fair Pricing Model gemeinsam mit unserem Prüfungs- bzw. Beratungsansatz das beste Preis/Leistungsverhältnis darstellt. Gerne stehen wir für Auskünfte und nähere Informationen persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Pauschalhonorar

Abschlussprüfungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie laufende Buchhaltung und Lohnverrechnung werden üblicherweise als Pauschalhonor angeboten – sofern eine verlässliche Stundenschätzung möglich ist. Um ein Pauschalhonor für beide Seiten fair auszugestalten, ist es erforderlich den erwarteten Leistungsumfang zu definieren und festzuhalten. Bei unseren Pauschalangeboten werden auch immer die kalkulierten Stunden offengelegt.

Stundensätze

Die Verrechnung nach Stundensätzen erfolgt bei Aufträgen, bei denen eine verlässliche Schätzung der Stunden im Vorhinein nicht möglich ist. Die erfassten Zeiten werden dabei mit den Stundensätzen je Tätigkeit verrechnet. Um Überraschungen zu vermeiden werden wir auf Wunsch selbstverständlich laufend über die angefallenen Stunden informieren. Durch unser “fair pricing model” bezahlen Sie jedoch nur den Stundensatz für die erbrachte Leistung. Leistungsverzeichnisse und Stundenaufzeichnungen stehen selbstverständlich zur Verfügung.

Zeiterfassung und Stundensätze

Unsere Zeiterfassung erfolgt bei uns über eine selbst erstellte Software. Die Zeiterfassung erfolgt dabei minutengenau und größtenteils automatisch. Bei Verrechnungen nach Stundensätzen werten wir Ihnen selbstverständlich gerne auch Leistungsprotokolle aus.